In Bayern gilt nur noch für dieses Wochenende die Kontaktbeschränkung in der Öffentlichkeit auf eine haushaltsfremde Person und das Verbot der Gruppenbildung.
Zu Beginn der nächsten Woche kann aber das Bouleleben in Bayern wieder etwas zu leuchten beginnen.
Wir zitieren aus dem Newsletter des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 5. Mai:
……….. ab dem 11. Mai 2020 gibt es gerade im Freizeit- und Breitensportbereich wieder deutlich mehr Möglichkeiten, sich zu betätigen. Hierbei sind allerdings zahlreiche Maßgaben zu beachten, von denen die wichtigsten sind:
Die sportliche Betätigung wird an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen ausgeübt und erfolgt kontaktfrei. Physische Kontakte sind auf das absolut notwendige Minimum zu begrenzen und der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Der Sport darf nur allein oder allenfalls in Kleingruppen von bis zu fünf Personen ausgeübt werden und Zuschauer sind nicht zugelassen.
Das bedeutet für uns Neuburger Bouler ohne eigene Vereinssportanlage: Ein „weit“ aufgestelltes Doublette oder ein 2:3 unter Berücksichtigung aller gültigen Hygiene- und Abstandregeln ist im öffentlichen Raum wieder möglich.